Wer gern deutsche (Wein-)Lagen bevorzugt, wird sich bei den Qualitätsbezeichnungen umgewöhnen müssen. Nach langen Debatten wurde das Deutsche Weingesetz geändert, das sich künftig in Anlehnung an die benachbarten Weinländer mehr an der geografischen Herkunft des Weins orientiert.

Faustregel: Je begrenzter die Herkunft (Lage), desto höher die Qualität. Demzufolge steht ganz unten in der Herkunftspyramide „Wein ohne geschützte Herkunft“ (Deutscher Wein). Es folgt die „geschützte geografische Lage“ (g.g.A.): Sie bezeichnet Landwein in Verbindung mit einem der 13 deutschen Weinbaugebiete, beispielsweise Baden oder Pfalz – aber künftig ohne Orts- oder Lagenamen. An der Pyramidenspitze rangieren Weine mit „geschützter Ursprungsbezeichnung“ (g.U.). Sie steht für die bisherigen Qualitäts- und Prädikatsweine in Verbindung mit einem bestimmten Anbaugebiet, bzw. mit Orten oder mit einzelnen Lagen in der Spitzenkategorie. Die bekannten Qualitätsbezeichnungen wie Kabinett, Spätlese, Auslese, die nach den Öchslegraden bemessen wurden, werden ausgemustert, also nur noch für einen Übergangszeitraum Bestand haben.