Seit Ende 2019 haben Autofahrer die Möglichkeit, ihren Führerschein kostengünstig um die Motorradklasse A1 zu erweitern, ohne dass die dafür vorgeschriebene Ausbildung vollständig gemacht werden muss.
Alle Besitzer der Führerscheinklasse B, die das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und mindestens fünf Jahre im Besitz des Führerscheins sind, dürfen diesen ausweiten. Nach mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten), kann ohne das Ablegen einer Prüfung die Schlüsselziffer „196“ auf dem Führerschein der Klasse B hinzugefügt werden. Dies befähigt den Inhaber dazu, Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm zu fahren, anstatt den bisherigen 50 ccm. Außerhalb von Deutschland gilt diese Regelung nicht. Informationen dazu geben auch Motorradhändler und Fahrschulen. (si)
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